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2006
Einst
AGB

Vereinsordnung



Dôjô

Die Trainer bzw. das Dôjô behalten sich vor Trainingszeiten, Trainingsorte, Trainingstage und Trainer kurzfristig oder für immer, durch vorherige Ansage, zu ändern.

Haftung

Die Trainer bzw. das Dôjô übernimmt nur die haftungs Verpflichtung im Rahmen der LSB-Satzung und kommt nicht für grobfahrlässige Handlungen auf. Des weitern wird keinerlei Haftungen für Trainingsausrüstung, Privatsachen und Wertsachen übernommen bei Verlust, Beschädigung und / oder der Gleichen kommt alleine der Geschädigte auf.

Kündigung

Die Mitgliedschaft kann jeweils schriftlich, spätestens eine Woche vor, drm Ende des jeweiligen Quartals gekündigt werden. Geschieht dies nicht verlängern sich die jeweiligen Verträge stillschweigend. Eventuelle vorabgeleistete Beiträge werden nicht zurückerstattet. Das Dôjô bzw. die Trainer behalten sich das Recht vor einzelne Mitglieder teilweise oder für immer, ohne vorherige Abmahnung, bei direkten Verstössen gegen das Dôjô, Mitschülern, Trainern und / oder dem Kampfsport selbst vom Training zu entbinden. Verstösse können z. B. sein: Vorsätzliche Schlägereien, Beleidigungen von Trainern, mangelnder Respekt im Training, Fehlverhalten auf Turnieren die zum Ausschluss führen usw. Wird ein Mitglied vom Training ausgeschlossen geschieht dies nicht leichtfertig und geht zu dessen Lasten und entbindet es nicht von der Zahlungsverpflichtung. Das ausgeschlossene Mitglied hat auf der nächsten Jahreshauptversammlung die Möglichkeit seinen Ausschluss überdenken zu lassen und um eine Neuaufnahme zu gesuchen.

Mitglieder

Das Mitglied bzw. das werdene Mitglied versichert vor dem Eintritt ausdrücklich das es körperlich Gesund ist so wie psychisch den Anvorderungen gewachsen ist. Des weiteren kennt es uneingeschrängt die Dôjô-Regeln und vereinssatzung und-ordnung an.

Prüfungen

Prüfungen können nur nach Absprache und Einverständniss der Trainer gemacht werden.

Trainingsausrüstung

Um die Gleichheit der Schüler und den Standart des Dôjô zu bewahren sind alle Mitglieder verflichtet nur die Produkte beim Training, Trunieren, Lehrgängen und der Gleichen zu tragen die vom Trainer vorgeschrieben sind. Dies bezieht sich auf die komplette Trainings- bzw. Wetkampfausrüstung.

Zahlungsweise

Krankheit-, Urlaubs-, Feier-, Trauertage und der gleichen gehen zu lasten des Mitgliedes es besteht von daher kein Anspruch auf Kürzungen bzw. Einbehaltung der Mitgliedsgebühr. Eventuelle Vorauszahlungen der Mitgliedsbeiträge werden nicht zurück erstattet. Zehnerkarten verlieren bei Ablauf eines Jahres, nach Ausstellungsdatum, ihre Gültigkeit.

1. Überweisung

Die Beiträge müssen viertel-, halb-, oder Jährlich per Dauerauftrag, im Voraus, (zum Monats 1.) auf das Vereinskonto überwiesen sein. Es ist ein Beleg des eingerichteten Dauerauftrages vor zulegen. Bei jährlicher Zahlungsweise gewähren wir dem Mitglied 5% Rabatt und bei halb Jährlicher Zahlungsweise 3% Rabatt auf den Jahresbeitrag.

2. Barzahlung

Die Beiträge müssen viertel-, halb-, oder Jährlich bar, im Voraus, (zum Monats 1.) beim Dôjô einbezahlt werden. Bei jährlicher Zahlungsweise gewähren wir dem Mitglied 5% Rabatt und bei halbjährlicher Zahlungsweise 3% Rabatt auf den Jahresbeitrag an.

Sonstiges

Das Dôjô bzw. die Trainer behalten sich die uneingeschränkte Nutzung aller Ton-, und Bildmateriallen, Namen und Zeitungsberichte der Mitglieder vor, die innerhalb der Mitgliedschaft gemacht wurden, auch nach dem Ausscheiden aus dem Dôjô.

Impressum

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